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Integrative Förderung (IF)

Seit Schuljahr 2008/09 wird die sonderpädagogische Förderung nach neuem Volksschulgesetz bzw. der Verordnung über die sonderpädagogischen Massnahmen angewendet. Es besteht ein schuleigenes umfassendes IF-Konzept. Logopädie, Psychomotorik, Förderungen durch die Schulische Heilpädagogin finden teilweise im Klassenverband statt.

Die Zuteilung zu Fördermassnahmen setzt ein schulisches Standortgespräch voraus, an dem auch die Eltern teilnehmen.

Merkblatt Sonderpädagogisches Konzept IF [pdf, 18 KB]