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Jokertag

Pro Schuljahr stehen jedem Kind zwei Jokertage zur Verfügung. Ohne Angaben von Gründen können die Eltern ihre Kinder schriftlich bei der Lehrperson abmelden. Dabei sind auf die Sperrtage (Sporttag, Schulstart, Klassenlager, Projektwoche und Abschlussfeier Schuljahresende) zu achten. Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Jokertage.

Merkblatt Jokertage gültig ab SJ 19/20 [pdf, 11 KB]