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Klasseneinteilungen

Die Abteilungsbildung wird von der Schulleitung geplant und nach der Abnahme der Schulpflege zur Bewilligung an das Volksschulamt weitergeleitet. Die Schulleitung nimmt die Klasseneinteilung unter Einbezug der Lehrpersonen und Heilpädagoginnen nach folgenden Kriterien vor (§ 44 Abs. 4 VSG):

Zuteilungskriterien Kindergarten

  • Klassengrössen für alle ähnlich (mögliche Neubauten und Zuzüge bedenken)
  • Besondere Bedürfnisse bez. Schulung
  • Ausgewogenheit bez. Mädchen und Knaben
  • Wohnquartier nahe bei Schulbushaltestelle beim Schulhaus (Weg zum Bus sicher, gleicher Weg wie andere Kinder)
  • Eine Gruppe Kinder aus gleichem Quartier (abmachen in der Freizeit), ev. auch gleich wie im Vorjahr
  • Geschwisterkinder werden möglichst nicht in die gleiche Klasse eingeteilt

Zuteilungskriterien Unterstufe

Gruppen bleiben oder mischen

  • Grundsatz: möglichst nicht 4 Jahre Dorfteil wechseln: bedingt in Zukunft, dies schon bei der Einteilung in den Kindergarten zu bedenken.
  • Übergangslösung für 2 Jahre:

a. mischen:

  • Klassengrössen für alle ähnlich (mögliche Neubauten und Zuzüge bedenken).
  • Besondere Bedürfnisse bez. Schulung
  • Ausgewogen bez. Mädchen und Knaben, Sozialverhalten und Leistungsvermögen
  • Wohnquartier bei Bushaltestelle, Weg zum Bus
  • Eine Gruppe Kinder aus gleichem Quartier (abmachen in der Freizeit)

b. nicht mischen:

  • Einzelne Umteilungen in begründeten Fällen möglich, sofern Klassen ausgewogen bleiben und benötigte Fachpersonen vorhanden sind.

Einteilungswünsche seitens der Schülerinnen und Schüler sowie der Eltern oder Erziehungsberechtigten können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Die Schulleitung hat zur Organisation des Schuljahres eine Terminliste [pdf, 207 KB] für die Eltern zusammengestellt.

Stand Februar 2021