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Private Schulung

Die Schulpflicht kann durch den Besuch einer öffentlichen oder privaten Schule oder durch Privatunterricht (VSG §68 bis §72) erfüllt werden. Wenn sich Erziehungsberechtigte entscheiden, ihr Kind in eine Privatschule zu schicken, haben sie alle damit zusammenhängenden Aufwendungen selber zu bezahlen. Eine Ausnahme bilden die obligatorischen staatlichen Leistungen. Gemäss Volksschulgesetz gewährt der Staat Schülerinnen und Schülern, die eine Privatschule besuchen oder Privatunterricht erhalten, folgende Leistungen: 

  • Alle vom Bildungsrat für obligatorisch erklärten Lehrmittel können gratis bezogen werden.
  • Angeordnete logopädische, schulpsychologische oder andere Abklärungen sind kostenfrei. 
  • Therapien (wie Logopädie, Psychomotorik usw.) können kostenlos am Wohnort besucht werden.
  • Die Musikschule kann zu den gleichen Bedingungen, wie sie für Schülerinnen und Schüler an der Primarschule Stallikon gelten, benutzt werden.